26.01.07 16:54 Alter: 18 Monat(e)

Kommission genehmigt deutschen Plan zur Förderung umweltfreundlicher schwerer Nutzfahrzeuge

Brüssel, den 24. Januar 20

Die Europäische Kommission hat heute entschieden, keine Einwände gegen einen deutschen Beihilfeplan zu erheben, mit dem Verkehrsunternehmen beim Kauf schwerer Nutzfahrzeuge, die weniger Schadstoffe ausstoßen, unterstützt werden sollen. Dieses Vorhaben wird sich positiv auf die Umwelt auswirken, da damit die durch Straßenverkehr verursachten Schadstoffemissionen verringert werden. Dies ist besonders für jene städtischen Gebiete mit hoher Verkehrsdichte von Bedeutung, welche nur schwer die europäischen Anforderungen zur Verringerung der Luftverschmutzung erfüllen.

Der für Verkehr zuständige Vizepräsident der Kommission Jacques Barrot erklärte hierzu: „Die Förderung einer Entwicklung, die uns zu einem sauberen und umweltfreundlichen Straßenverkehr führt, ist ein wesentliches Ziel der europäischen Verkehrspolitik.“

 

Die neuen Maßnahmen[1] bestehen aus Investitions- oder Zinszuschüssen für Verkehrsunternehmen, die in LKW investieren, welche strengere Abgasnormen erfüllen als gesetzlich vorgeschrieben[2]. Die Beihilferegelung ermöglicht es daher Unternehmen, LKW zu kaufen, deren Anfangskosten höher sind als die jener LKW, welche mehr Schadstoffe ausstoßen. Dies wurde für eine Laufzeit von sechs Jahren und für einen Jahreshaushalt von 100 Mio. EUR genehmigt.

 

Trotz des wirtschaftlichen Vorteils, den Betreiber schwerer Nutzfahrzeuge durch diese Zahlung erhalten, ist die Kommission zur Ansicht gelangt, dass die vorgeschlagene Beihilferegelung im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht[3] steht, da damit Ausgaben für Umweltschutzzwecke innerhalb zugelassener Höchstgrenzen abgedeckt werden.

 

Die Kommission hat sich im Rahmen ihrer Energiepolitik für Europa[4] dazu verpflichtet, die Herstellung und die Verwendung besonders umweltfreundlicher Fahrzeuge zu unterstützen, um eine nachhaltige Mobilität in der Europäischen Union zu fördern, vor allem indem die durch Verkehr verursachten CO2-Emissionen verringert werden. Die Beihilferegelung leistet einen Beitrag zur Schaffung eines Marktes für besonders emissionsarme schwere Nutzfahrzeuge – ähnliche Maßnahmen sind bereits in den Niederlanden[5] und in Dänemark[6] in Kraft.

 

Der Verkehr verursacht heute fast ein Drittel aller Emissionen von CO2 – des für den Klimawandel hauptverantwortlichen Treibhausgases - und es wird erwartet, dass dieser Schadstoffausstoß weiter stark zunimmt. Die Verwendung von Fahrzeugen, die strengere Abgasnormen erfüllen, ist eine der wirksamsten Möglichkeiten, um die schädlichen Auswirkungen von Verkehr auf die Umwelt, vor allem in städtischen Gebieten mit hoher Verkehrsdichte, zu verringern.

 

 

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[1] Richtlinie für die Förderung der Anschaffung besonders emissionsarmer schwerer Nutzfahrzeuge.

 

[2] Mit dem oben genannten Plan soll die Anschaffung jener schweren Nutzfahrzeuge gefördert werden, deren Motoren die EURO 5-Abgasnorm erfüllen oder strengere Abgasgrenzwerte gemäß der Richtlinie 1999/96/EG einhalten. Liegen bestimmte Bedingungen vor, so wird der Kauf von schweren Nutzfahrzeugen der Kategorie EURO 5 bis 30. September 2008 gefördert. Die Regelung für die Zuschüsse bei der Anschaffung besonders emissionsarmer schwerer Nutzfahrzeuge, deren Motoren strengere Abgasnormen als EURO 5 erfüllen, ist für 6 Jahre genehmigt.

 

[3] „Gemeinschaftsrahmen für staatliche Umweltschutzbeihilfen", ABl. C 037 vom 3. März 2001, S. 3-15

[4] In der kürzlich von der Kommission angenommenen Mitteilung an den Europäischen Rat und das Europäische Parlament „Eine Energiepolitik für Europa“ KOM (2007) 1 endg. vom 10.1.2007 wird betont, dass ein Festhalten an der bisherigen Energie- und Verkehrspolitik eine Zunahme der CO2-Emissionen in der EU bis zum Jahr 2030 um etwa 5 % zur Folge hätte.

[5] Steuerabzugsfähigkeit für Umweltschutzinvestitionen für Euro 5-Motoren in den Niederlanden (Beihilfesache Nr. N 643/05, Entscheidung der Europäischen Kommission vom 24. Januar 2006, noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).

[6] Nachrüstung schwerer Nutzfahrzeuge mit Rußpartikelfiltern (Beihilfesache Nr. N 90/04, Entscheidung der Europäischen Kommission vom 20. Juli 2006, ABl. C 235 vom 23. September 2005, S. 3-4).

 


 

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