23.06.16 13:24 Alter: 8 Monat(e)
Sachverständige sind sich einig: Zentralregister muss geschaffen werden
Bei der gestrigen öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes waren fünf Sachverständige aus Verbänden und Behörden geladen. Der neue Gesetzesentwurf soll Missbrauch bei den Weiterbildungsbescheinigungen bekämpfen.
Berufskraftfahrer sind verpflichtet, eine regelmäßige Fortbildung zu absolvieren. Die Fahrer müssen alle fünf Jahre den Nachweis erbringen, an einer 35-stündigen Weiterbildung teilgenommen zu haben. In der Praxis gab es jedoch von Anfang an erhebliche Umsetzungsprobleme, insbesondere durch Missbrauch mit Teilnahmebescheinigungen. Diese Probleme sollte der neue Gesetzesentwurf nun bekämpfen.
In der Anhörung ging es hauptsächlich um die zwischen Bund und Ländern strittige Frage der Einführung eines Fahrerqualifikationsnachweises und um die Schaffung eines zentralen Registers, in dem alle Ausbildungsstätten samt durchgeführter Kurse und Teilnehmer gespeichert und für zuständige Führerscheinstellen und Aufsichtsbehörden der Länder einsehbar wären.
Kontrollen könnten vereinfacht und Missbrauch eingedämmt werden. Jörg-Michael Satz, Präsident von MOVING, war als Sachverständiger geladen und betonte die Notwendigkeit eines zentralen Online-Registers. "Ein zentrales Online-Register ist im Zeitalter der Digitalisierung alternativlos, um den Missbrauch im Weiterbildungssektor wirksam einzudämmen."
Solch ein Register, da waren sich die Verbändevertreter einig, wäre das beste Werkzeug, um die Daten der Teilnehmer und der Ausbildungsstätten ab zugleichen und dadurch den Missbrauch mit Teilnahmebescheinigungen zu bekämpfen. Bei einem Online-Register, wie es die Verbände fordern, wären auch die Bescheinigungen obsolet. Damit entfiele auch die Frage, wer auf den Bescheinigungen unterschreiben muss und wem die Bescheinigungen ausgehändigt werden.
Im jetzigen Entwurf ist zwar eine Anzeigepflicht für Kurse vorgesehen, aber ohne die Anzeige der angemeldeten Teilnehmer. Diese Meldepflicht der Teilnehmerlisten vor Kursbeginn wäre aber wichtig, damit nicht anwesende Personen nicht nachträglich auf die Liste gesetzt werden können und so zu Unrecht eine Bescheinigung erhalten. Ein zentrales Register könnte dies alles abbilden. Kurse und Teilnehmer würden von den Ausbildungsstätten online in eine Datenbank eingestellt werden. Der Gesetzesentwurf in seiner jetzigen Form ohne ein zentrales Register stellt also keine ausreichende Lösung dar.