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13.01.15 21:18 Alter: 10 Monat(e)
Chefbeleidigung führte vor GerichtWenn einem Kraftfahrer die Kündigung ausgesprochen wird, ist das für alle Beteiligten eine emotionale Stresssituation. Da kann es schnell passieren, dass der Gekündigte mit wenig freundlichen Bemerkungen seinem Ärger Luft macht. Dann kann es vorkommen, dass der EX-Chef vor Gericht zieht, um eine Unterlassungserklärung zu erwirken.In einem Fall in der Logistik-Branche äußerte sich eine Mitarbeiterin, die die Probezeit nicht bestanden hatte, ihrer Nachfolgerin gegenüber mit beleidigenden Äußerungen über den ehemaligen Chef. Der erfuhr davon und zog vor Gericht, um eine Unterlassenserklärung zu erzwingen. Doch: Wer sich mit unfreundlichen Worten für immer von seiner Arbeitsstelle verabschiedet, muss später nicht grundsätzlich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Zu diesem Urteil ist das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein gekommen. Der Fachinformationsdienst LogistikManager erläuterte die Details. Mehr als 5.000 Euro im Wiederholungsfalle gefordert Darin sollte sie sich verpflichten, die konkret bezeichneten, aber strittigen Äußerungen zu unterlassen und für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe von mehr als 5.000 Euro zu zahlen. Dazu war die ehemalige Arbeitnehmerin nicht bereit. |
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