28.05.14 15:22 Alter: 10 Monat(e)

Gigaliner-Feldversuch laut Verfassungsgericht mit dem Grundgesetz vereinbar

Berlin. Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen Mittwoch den Feldversuch mit Lang-Lkw als mit dem Grundgesetz vereinbar anerkannt.

Dazu erklärte der verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ulrich Lange: "Das ist ein erfreuliches Signal aus Karlsruhe. Der Feldversuch mit Lang-Lkw steht rechtlich auf solider Grundlage. Die Antragsteller haben mit ihren Bedenken nicht überzeugen können. Zur Halbzeit des Feldversuchs ist damit klar, dass dieser nun bis 2016 weitergeführt werden kann. Für die Zeit danach werden wir eine verlässliche Dauerlösung erarbeiten. Erste Erkenntnisse des Versuchs sind vielversprechend: Der Verbrauch kann durch den Einsatz längerer Fahrzeuge um bis zu einem Drittel reduziert werden. Es gibt auch insgesamt weniger Fahrten. Das ist ein wirksamer Beitrag zum Klima- und Umweltschutz. Unsere Straßen werden so effizient genutzt."

Und der zuständige Berichterstatter Thomas Viesehon ergänzte: "Die Negativschlagzeilen über Lang-Lkw sind nicht berechtigt. Schon heute werden die bestehenden Gewichtsbegrenzungen - in der Regel 40 Tonnen - eingehalten. Bundesländer, die sich bislang nicht am Feldversuch beteiligen, sollten ihre Haltung überdenken. Sie blockieren den bundesweiten Einsatz der effizienten Lang-Lkw."

EUKV-Präsident Werner Trampe hält solche Äußerungen für bedenklich. "Es kann nicht richtig sein, wenn Teile der Regierungskoalition einseitig vermeintliche Vorteile der Lang-Lkw postulieren, um damit einer noch ausstehenden Diskussion eine Denkrichtung vorzugeben. Wenn Lange die Nachteile für den Verkehr sowie die Fahrer von Lang-Lkw einfach ignoriert, muss er sich den Vorwurf gefallen lassen, wohl eher als Lobbyist für große Speditionsunternehmen zu agieren, anstatt als gewählter Volksvertreter umfassend Argumente aufzunehmen und mit Ausgewogenheit auf gegensätzlich Standpunkte zuzugehen."

Aus Sicht des EUKV sollte – wenn überhaupt – der Einsatz von Lang-Lkw nur erlaubt sein, wenn ein Gigaliner immer mit zwei Fahrern besetzt ist. Zudem sollte die Be- und Entladung, die bei größerm Ladevolumen in der Regel auch anstrengender ist – nicht durch die Fahrer erfolgen dürfen. Diese müssen die Ladung aber beaufsichtigen und zudem für eine vorschriftsmäßige Ladungssicherung sorgen.


 

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