28.02.14 08:24 Alter: 11 Monat(e)

Welcher Steuersatz gilt künftig für Taxifahrten?

Luxemburg. Für Taxifahrten könnte auch künftig eine geringere Mehrwertsteuer fällig werden als für Fahrten mit einem Mietwagen inklusive Fahrer. Wie die dpa berichtete, urteilte der Europäische Gerichtshof in zwei deutschen Fällen, dass die steuerliche Bevorzugung von Taxifahrten rechtens sein kann.

Zu Erinnerung: In Deutschland gilt bei Taxifahrten in der Regel ein ermäßigter Satz von 7 Prozent. Dagegen werden für Mietwagen mit Fahrer die üblichen 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig. Ob Taxifahrten und Fahrten mit Mietwagen samt Chauffeur tatsächlich verschiedene Angebote sind, muss nun der Bundesfinanzhof klären. Davon dürfte dann auch abhängen, ob sich Auswirkungen auf die Fahrpreise ergeben.


 

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