07.12.13 10:05 Alter: 11 Monat(e)

Berufskraftfahrer müssen selbst zahlen

Hamm. Ein Arbeitgeber muss die Bußgelder seiner angestellten Berufskraftfahrer nicht übernehmen. Dies gilt selbst dann, wenn er seine Fahrer aufgefordert hat, schneller als erlaubt zu fahren - besagt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm.

Laut Gericht ist der Fahrer selbst für sein gesetzestreues Handeln verantwortlich. Er kann diese Pflicht auch nicht auf seinen Arbeitgeber
abwälzen, wenn dieser eine „allgemeine Drucksituation“ aufbaut.

Geklagt hatte ein Berufskraftfahrer gegen einen Transportunternehmer, von dem er 5.000 Euro Bußgelder zurückforderte. Der Chef habe versprochen, dass er Bußgelder übernehme. Laut Kläger hatte der Chef zudem mit einer Kündigung gedroht, wenn die Fahrer alle verkehrsrechtlichen Vorschriften auf ihren Touren beachten.

Für EUKV-Präsident Werner Trampe ist das Urteil ein weiterer Beleg dafür, dass letztlich "immer der Fahrer der Verantwortliche ist". Er warnt erneut davor, sich aus Angst vor Arbeitsplatzverlust zum Übertreten von Straßenverkehrsvorschriften wie den Lenk- und Ruhezeiten verleiten zu lassen. "Denn wenn einem Berufskraftfahrer wegen der Verstöße die Fahrerlaubnis abgenommen wird, ist der Job sowieso weg."


 

TIPP: Klicken auf ein vorhandenes Bild vergrößert die Bildansicht!