03.12.13 20:44 Alter: 11 Monat(e)

Lenkzeiten der eigenen Gesundheit zuliebe einhalten

Gesetzlich festgelegte Lenkzeiten geben vor, wie lange Lkw-Fahrer ohne Pausen fahren dürfen. Das lernt jeder Kraftfahrer des Güterverkehrs. Doch Viele halten sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben und überschreiten die zulässigen Lenkzeiten derart, dass sie irgendwann am Steuer einschlafen und schwere Unfälle riskieren.

Darum erinnert der EUKV daran:
Die Lenkzeiten insbesondere für den gewerblichen Güterverkehr innerhalb der Europäischen Gemeinschaft sind von der EG-Verordnung als VO (EG) 561/2006 [1] geregelt. Für den Fahrer eines LKW mit merh als 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht (einschließlich Anhänger), sind nach der dieser Verordnung folgende Lenkzeiten einzuhalten:

  • Die Tageslenkzeit darf nicht über 9 Stunden liegen
  • Zweimal innerhalb einer Kalenderwoche darf sie auf 10 Stunden erweitert werden.
  • Zur Lenkzeit gehören alle Zeiten, die laut allgemeiner Anschauung im Fahrvorgang verbracht werden.
  • Eine Fahrpause ist immer dann, wenn der Fahrer bei der momentan ausgeführten Tätigkeit seinen Platz hinter dem Lenkrad verlassen kann.
  •  Der Fahrer darf nur maximal 4,5 Stunden ohne Fahrpause am Stück fahren.

Der EUKV rät allen Fahrern, sich an die Lenkzeiten zu halten, um nicht die eigene Gesundheit oder gar das eigene Leben oder andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden. Dabei sollten sich die Kraftfahrer nicht von ihren Vorgesetzten unter Druck setzen lassen – denn letztlich ist immer der Fahrzeugführer der Hauptverantwortliche, wenn eine Unfall passiert. "Wer Probleme mit seinem Chef bekommt, weil er sich an die Lenkzeiten hält, dem stehen wir gerne im Rahmen unserer juristischen Möglichkeiten zu Seite", betont Verbandspräsident Werner Trampe.


 

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