13.11.12 09:33 Alter: 12 Monat(e)

Weniger Fördermittel für den Güterkraftverkehr

Bad Oeynhausen. Seit dem 1.10.2012 gelten neue Förderrichtlinien für den Güterkraftverkehr. Änderungen gibt es bei der Anteilsfinanzierung der betrieblichen Ausbildung zum Berufskraftfahrer: Statt bisher 70 % sind es nur noch 50 % bei kleinen und mittleren Unternehmen.

Und bei Großunternehmen sinkt die Förderhöhe von 60 auf 43 %. Pauschal werden pro Ausbildungsverhältnis für die 3-jährige Lehrzeit insgesamt 50.000 Euro anerkannt.

Damit die Förderung bewilligt wird, muss innerhalb von 2 Monaten nach der Erteilung des Zuwendungsbescheids ein Ausbildungsvertrag vorgelegt werden. Für Weiterbildungsmaßnahmen in Unternehmen des Güterkraftverkehrs gilt ab dann ein unternehmensbezogener Höchstfördersatz von bis zu 600 Euro je schweres Nutzfahrzeug ab 12 Tonnen.

Neu berechnet wurden auch die Zuwendungen der De-Minimis-Beihilfe: Der Förderhöchstbetrag liegt nun bei 25.500 Euro je Unternehmen (bisher 33.000 Euro) beziehungsweise bei 1.500 Euro je Fahrzeug (bisher 2.000 Euro). Und es gilt ein Förderhöchstbetrag je Maßnahme von 2.500 Euro.


 

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