03.07.12 10:00 Alter: 13 Monat(e)

Erweiterte Lkw-Fahrverbote: Hier die wichtigsten Bestimmungen

München. Einige Länder Europas verhängen in der Hauptreisezeit ein zusätzliches Fahrverbot für Lkw über 7,5 Tonnen sowie für Lkw mit Anhänger. Mit dieser Maßnahme werden Straßen entlastet und Reisenden der Vortritt gewährt.

Auf den wichtigsten Autobahnen sowie einigen stark befahrenen Bundesstraßen in Deutschland gilt ab dem 7. Juli bis Ende August an allen Samstagen von 7 bis 20 Uhr ein Lkw -Fahrverbot. In Frankreich werden Pkw-Fahrer zusätzlich zu den allgemeinen Fahrverbotsregelungen an Samstagen vom 21. Juli bis zum 18. August keinem fahrenden Lkw auf Straßen begegnen.

Auch in Italien haben Pkw-Fahrer in der Hauptreisezeit am Samstag Vorfahrt. Vom 7. Juli bis 1. September dürfen Lkw von 7 bis 23 Uhr nicht fahren. Das Fahrverbot gilt auch an allen Freitagen vom 6. Juli bis 10. August und am 24. August jeweils von 16 bis 23 Uhr. Am 27. Juli sowie 10. August müssen die Lkw-Fahrer bereits ab 14 Uhr pausieren.

Auf kroatischen Hauptstraßen und Transitrouten sind vom 15. Juni bis zum 15. September freitags von 16 bis 23 Uhr, samstags von 5 bis 14 Uhr und sonn- und feiertags von 12 bis 23 Uhr keine Lkw unterwegs. Ausgenommen sind laut ADAC von dieser Regelung sind in Kroatien alle Autobahnen.

Österreich reguliert nach stärker. Die ganzjährige Einschrä nkung wird durch eine Sonderregelung auf folgenden Autobahnen und Bundesstraßen zeitlich ausgeweitet:

   - Inntalautobahn A 12 (Staatsgrenze bei Kufstein bis Zams) und
     Brennerautobahn A 13 (Innsbruck-Süd bis Brenner) an allen
     Samstagen vom 7. Juli bis 1. September von 9 bis 15 Uhr sowie
     zusätzlich am Samstag, 4. August, von 0 bis 9 Uhr, wenn das
     Fahrziel in Italien liegt.
   - Ostautobahn A 4 (Schwechat - Nickelsdorf) an allen Samstagen vom
     30. Juni bis 1. September von 8 bis 15 Uhr

Unabhängig von dieser Sonderregelung gilt weiterhin das generelle Lkw-Nachtfahrverbot zwischen 22 Uhr und 5 Uhr. Auch auf den Bundesstraßen Österreichs müssen die Lkw zeitweise weichen. An allen Samstagen vom 7. Juli bis 1. September gilt ein Lkw-Fahrverbot von jeweils 8 bis 15 Uhr auf folgenden Bundesstraßen:

   - Loferer Bundesstraße (B 178) von Lofer bis Wörgl
   - Ennstal-Bundesstraße (B 320) im gesamten Verlauf
   - Seefelder Bundesstraße (B 177) im gesamten Verlauf
   - Fernpass-Bundestraße (B 179) von Nassereith bis Bieberwier
   - Achensee-Bundesstraße (B 181) im gesamten Verlauf


 

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