05.06.12 14:56 Alter: 13 Monat(e)

Alkoholtester in Frankreich vom 1. Juli an Pflicht

Bad Oeynhausen. Die Sommerreisewelle steht kurz bevor und wer mit einem Kraftfahrzeug nach Frankreich fährt, muss vom 1. Juli an einen Alkohol-Schnelltester im Fahrzeug haben. Von dieser neuen Mitführpflicht sind alle Fahrzeuge betroffen, sie gilt also auch für Motorradfahrer.

Neben den Einwegtestern auf chemischer Basis sind auch elektronische Atemalkoholtester zugelassen. Allerdings müssen die Tester gemäß französischer Norm (NF) zertifiziert sein. Darauf weist der EUKV in Bad Oeynhausen hin. Die für Frankreich zugelassenen Tester werden allerdings in Deutschland voraussichtlich erst im Spätsommer erhältlich, so eine Mitteilung des ADAC.

Bei einer Kontrolle in Frankreich muss ein unbenutzter Alkoholtester vorgezeigt werden können. Der EUKV rät deshalb allen Fahrern, die Tester vorerst direkt in Frankreich zu kaufen. Notfalls direkt bei der Einreise. Sie sind dort an Tankstellen, in Supermärkten und Apotheken erhältlich und kosten zwischen zwei und fünf Euro. Fahrer müssen allerdings erst ab November 2012 mit einem Bußgeld rechnen, wenn sie bei einer Kontrolle keinen Schnelltester vorweisen können.

Um herauszufinden, wie zuverlässig die Einwegtester sind und wie genau sie den Promillewert angeben, hat der ADAC verschiedene Modelle getestet. Zum Vergleich wurde außerdem noch mit Messgeräten der Polizei nachgemessen. Ergebnis: Die für den Versuch in Apotheken und per Internet gekauften Röhrchen zeigten bei den zehn Testpersonen in den meisten Fällen ungefähr 0,5 Promille an - auch wenn die Polizeigeräte einen niedrigeren oder höheren Wert ermittelten. Damit zeigen die Röhrchen dem Nutzer lediglich, dass Alkohol konsumiert wurde. Den polizeilichen Alkoholtest können die Schnelltester somit nicht ersetzen.


 

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