06.02.12 10:15 Alter: 13 Monat(e)

Beim Fahren eine SMS schreiben?

Bad Oeynhausen. Mancher Fahrer glaubt, er dürfe an der roten Ampel zwar nicht mit dem Handy telefonieren, aber andere Handy-Funktionen nutzen – wie beispielsweise SMS. Ein Irrtum, der teuer werden kann, wie dem EUKV mitgeteilt worden ist.

Die Fachleute sind sich einig: Auch an einer roten Ampel darf mit dem Handy weder gespielt noch gearbeitet werden. Fahrer dürfen das Handy bei laufendem Motor nur mit einer Freisprecheinrichtung oder einem Head-Set nutzen. Zudem sollten Fahrer auch noch zahlreiche andere Regelungen und Gerichtsurteile beachten.

Folgende Punkte sind beim Einsatz von Mobiltelefonen zu beachten:

- Mobiltelefone dürfen weder als Handy noch als Organizer oder gar für E-Mail/SMS-Dienste oder als Fotoapparat benutzt werden, während der Motor eingeschaltet ist.

- Das Mobiltelefon in die Hand zu nehmen, ist ein absolutes No-go! Ausnahme: Das Handy klappert etwa im Ablagefach und der Fahrer legt es an eine andere Stelle.

- Ein Mobiltelefon darf „auf Zuruf“ oder per „Knopfdruck“ zu bedienen sein. Dabei ist es ein Irrglaube, dass das Handy fest im Fahrzeug installiert sein muss. Auch wenn sich dies empfiehlt.

- Auch wer vor einer roten Ampel wartet, darf nicht einfach so telefonieren. Eine Ausnahme ist der Stau im Sinne von Stillstand. Dann dürfen Fahrer mitten auf der Straße mit dem Handy telefonieren – vorausgesetzt, der Motor ist ausgeschaltet.

- Bei der Verwendung eines Head-Sets ist zu beachten: Ein Ohr muss frei bleiben!

Bei Missachtung der genannten Regeln drohen ein Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Erfolgt bei einem Telefonat ein Unfall, entfällt der Deckungsschutz der Vollkasko („grobe Fahrlässigkeit“). Haftpflichtversicherer können den Fahrer für ausgeglichene Fremdschäden in Regress zu nehmen.


 

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