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03.01.12 14:10 Alter: 13 Monat(e)
Seit Jahresbeginn gilt auch in Österreich: Rettungsgasse bilden!
Wien. Die Bildung von Rettungsgassen ist seit 1. Jänner 2012 bei Staubildung Pflicht auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen bzw. Autostraßen - also überall, wo die Autobahnvignette benötigt wird. Rettung, Feuerwehr und sonstige Einsatzkräfte sind um bis zu vier Minuten schneller vor Ort, die Überlebenschancen von Unfallopfern steigen um bis zu 40 Prozent. Die Rettungsgasse rettet Leben!
Wie funktioniert die Rettungsgasse?
- Kommt es auf Autobahnen oder Schnellstraßen bzw. Autostraßen zu stockendem Verkehr oder Stau, sind alle Verkehrsteilnehmer verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden - schon bevor der Verkehr still steht und auch wenn sich noch kein Einsatzfahrzeug nähert!
- Auf zweispurigen Fahrbahnen ordnen sich alle Fahrzeuge auf der linken Spur parallel zum Straßenverlauf am linken Fahrbahnrand ein, alle anderen weichen so weit wie möglich an den rechten Rand aus, auch auf den Pannenstreifen.
- Dasselbe System gilt auf drei- oder mehrspurigen Fahrbahnen. Alle Fahrzeuge auf der äußersten linken Spur fahren so weit wie möglich nach links. Alle anderen Spuren fahren so weit wie möglich nach rechts.
So entsteht die sogenannte Rettungsgasse, die ausschließlich von Einsatzfahrzeugen (Polizei, Feuerwehr und Rettung), Fahrzeugen des Straßendienstes oder vom Pannendienst befahren werden darf.
ACHTUNG: Die Bildung einer Rettungsgasse ist nicht nur dann notwendig, wenn ein Unfall als Ursache der Verzögerung auftritt. Auch die freie Durchfahrt von Einsatzfahrzeugen zu anderen Einsatzorten oder Krankenhäusern muss gewährleistet werden. UND: Auch wenn vorausfahrende Verkehrsteilnehmer noch keine Rettungsgasse gebildet haben, ist mit der Bildung einer Rettungsgasse zu beginnen.
Damit gilt in Österreich das gleiche Prinzip wie in Deutschland, der Schweiz, Tschechien und Slowenien. In Österreich ist die Bildung einer Rettungsgasse bei Staubildung VERPFLICHTEND! Verkehrsteilnehmer, die unberechtigt die Rettungsgasse befahren oder ein Einsatzfahrzeug behindern, müssen mit hohen Geldstrafen bis zu 2.180 Euro rechnen.
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