28.12.11 10:13 Alter: 13 Monat(e)

Hohe Beanstandungsquote - Regionale Kontrollgruppe kontrolliert Feuerwerkstransporte

Lüneburg. Die Regionale Kontrollgruppe der Polizeidirektion Lüneburg führte gezielte Gefahrgutkontrollen mit dem Schwerpunkt "Explosivstoffe" (Feuerwerkskörper) durch. Glänzten diese Transporte in den vergangenen Jahren mehrfach mit dem Prädikat besonders wertvoll und wiesen meist nur leichte Verstöße auf, so kann man dieses Jahr von einer erschreckenden Bilanz sprechen.

Über 80 % der kontrollierten Feuerwerkskörpertransporte wiesen zum Teil erhebliche Mängel auf. Bei rund der Hälfte musste die Weiterfahrt vorübergehend untersagt werden. Die schwerwiegendsten Mängel wurden bei beschädigten Verpackungen, der mangelhaften Kennzeichnung von Beförderungseinheiten, bei der Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten und der Fahrzeugtechnik festgestellt.

Ein aus dem Hamburger Hafen kommender LKW transportierte Feuerwerkskörper aus China. Der 53-jährige Fahrzeugführer hatte vor der Abfahrt die Außenseiten seines Lkw mit aufklebbaren Gefahrgutschildern versehen. Allerdings unterschätzte er hierbei offensichtlich die vorherrschenden Witterungseinflüsse. Bei der Kontrolle, welche 25 Kilometer nach der Verladung der gefährlichen Güter vorgenommen wurde, fehlte diese nach dem Gefahrgutrecht vorgeschriebene Kennzeichnung.

Im Anschluss wurde die Kartonage des Feuerwerkes in Augenschein genommen und mehrfach Beschädigungen festgestellt. An einer Stelle wurde mit einem Gabelstapler derart in die Verpackung gestoßen, dass sogar das eigentliche Produkt beschädigt war. Eine technische Überprüfung ergab weiterhin, dass zwei Reifen gewechselt werden mussten. Die Weiterfahrt wurde für mehrere Stunden untersagt. Es werden insgesamt drei Anzeigen gegen den Fahrzeugführer, den Verladeunternehmer und gegen den Halter der Beförderungseinheit gefertigt. Das Bußgeld beläuft sich auf zirka 2500 Euro.

Ein als Gefahrguttransporter gekennzeichnetes Baustellenfahrzeug gelangte ebenfalls in die Kontrolle. Es beförderte zwei Dieseltanks, die weder die notwendige Tankcodierung aufwiesen noch in ausreichender Weise gesichert waren. Der 42-jährige Fahrzeugführer hatte zudem keinerlei gefahrgutrechtliche Kenntnisse und ebenso keine Papiere für den durchgeführten Transport von Hamburg nach Bispingen dabei. Zudem wurden zahlreiche technische Mängel festgestellt. Die Weiterfahrt der Beförderungseinheit wurde für mehrere Stunden untersagt. Es wurden zwei Anzeigen gegen den Fahrzeugführer und den Halter der Beförderungseinheit gefertigt. Das Bußgeld beläuft sich auf rund 1500 Euro.

Der Kontrollstellenleiter, Polizeikommissar Markus Oelscher, zeigte sich besorgt über die hohe Beanstandungsquote und kündigte sogleich an: "Im neuen Jahr werden wir uns sofort wieder um die Feuerwerkstransporte kümmern, und die Rücktransporte kontrollieren."


 

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