06.11.11 07:10 Alter: 13 Monat(e)

Lkw fährt in den Rhein - mögliche Unfallursache ermittelt

Köln. Die Staatsanwaltschaft und Polizei Köln haben nunmehr bekannt gegeben: Ein fehlerhaft programmiertes Navigationsgerät hat den Kraftfahrer (59) möglicherweise in die Irre geführt, der am Morgen des 14. Oktober 2011 mit seinem Lkw am Anleger der Fähre Langel-Hitdorf in Köln-Merkenich in den Rhein gefahren ist. Dabei kam der 59-Jährige ums Leben.

Eine auf Antrag der Staatsanwaltschaft Köln durchgeführte Obduktion des Verstorbenen erbrachte keinen Hinweis auf eine todesursächliche Erkrankung des Fahrers. Bei einem in Auftrag gegebenen TÜV-Gutachten wurden des weiteren keine technischen Mängel am Lkw festgestellt. Im Zuge der Ermittlungen des zuständigen Verkehrskommissariats 22 der Polizei Köln erhärtete sich daher der Verdacht, dass das vom 59-jährigen Fahrer genutzte Navigationsgerät bei dem Verkehrsunfall eine Rolle gespielt haben könnte.

Bereits vor einem Jahr (16. November 2010) war ein ortsunkundiger Autofahrer unter Benutzung seines Navigationsgerätes an gleicher Örtlichkeit in den Rhein gefahren. Dabei gelang es dem Pkw-Fahrer sowie seinem Beifahrer, sich ohne fremde Hilfe zu retten. Beide Insassen wurden lediglich leicht verletzt.

Untersuchungen mit einem Vergleichsgerät haben nun ergeben, dass sowohl optisch als auch akustisch nicht auf den Anleger der Fähre Hitdorf-Langel hingewiesen wird. Vielmehr wird der Hitdorfer Fährweg als Landstraße angezeigt und führt den Nutzer daher geradeaus in Richtung Rhein. Daher dürfte das fehlerhaft programmierte Navigationsgerät als mitursächlich für den Unfall anzusehen sein.

Nachdem in beiden Fällen Navigationsgeräte eine wesentliche Rolle bei den Unfällen am Fähranleger gespielt haben, hatte die Polizei bei der Stadt Köln angeregt, aufgrund der neuen Erkenntnislage die Örtlichkeit im Bereich des Fähranlegers erneut zu betrachten und geeignete Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Schadensfälle zu prüfen. Das Amt für Straßen und Verkehrstechnik hat daraufhin mit Sofortmaßnahmen im Verlauf der Fährenzufahrt reagiert.

In diesem Zusammenhang appelliert die Polizei Köln eindringlich an alle Fahrzeugführer, sich nicht ausschließlich auf die von Navigationsgeräten vorgegebene Streckenführung zu verlassen. Eine kritische Beurteilung der empfohlenen Fahrstrecke ist unter Beachtung der geltenden Verkehrsvorschriften auch bei Nutzung technischer Hilfsmittel zwingend erforderlich.


 

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