14.10.11 12:30 Alter: 13 Monat(e)

Mit Vollgas in die Kostenfalle: Kommunaler Güterkraftverkehr vernachlässigt Weiterbildung

Stuttgart. Zahlreiche Kommunen haben ihre Weiterbildungsverpflichtungen nach dem neuen Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz bisher ignoriert. Dieses Fazit zieht die DEKRA Akademie nach einer umfassenden Informationskampagne im kommunalen Sektor.

Den Grund dafür sieen Branchenexperten in fehlenden Informationen zu den noch neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen. Das birgt Kostenrisiken.  Die Regierung von Oberbayern und auch der Bundesverkehrsminister haben bereits vor Jahresfrist darauf verwiesen, dass es für Kommunen keine pauschalen Ausnahmen von der Weiterbildungspflicht geben kann und entsprechende Budgets bereitgestellt werden müssten. Doch in Zeiten knapper Kassen ist die unfrohe Botschaft in vielen Amtsstuben bisher ungehört ver hallt.

Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz stellt Fahrer und Logistik-Unternehmer vor besondere Herausforderungen: Von 2014 an müssen Lkw-Fahrer erstmalig 35 Stunden Weiterbildung nachweisen, wenn sie ihre Fahrerlaubnis verlängern wollen. Für Busfahrer ist dies von 2013 an vorgeschrieben. Die Materie ist komplex, Aufklärung wichtig. Klar ist: Nur, wer rechtzeitig schult, vermeidet später ärgerliche Engpässe und hohe Bußgelder. Für viele Unternehmen und auch die Kommunen wird es dabei langsam eng: So rechnet das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) spätestens ab 2012 mit einem Schulungsstau.

Für vermeintliche Entspannung sorgte bisher bei vielen Kommunen die Meinung, dass die Weiterbildungsverpflichtung laut Gesetz nur für Unternehmen des gewerblichen Güterverkehrs gelte und man insofern nicht betroffen sei. Demgegenüber hat jedoch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bereits im April 2010 in Auslegung der entsprechenden EU-Richtlinie noch einmal deutlich gemacht, dass bereits eine Fahrt zu "nicht privaten Zwecken" eine Weiterbildungsverpflichtung nach sich ziehen kann. Und bei "Fahrten von Fahrern, die von juristischen Personen des öffentlichen Rechts eingesetzt werden", lägen keine privaten Zwecke im Sinne der EU-Richtlinie vor, so Verkehrsminister Peter Ramsauer in einem offiziellen Schreiben an einen Abgeordnetenkollegen. Im Gegenteil, "gerade vor dem Hintergrund der Vorbildwirkung der öffentlichen Hand", so der Minister, sei eine "pauschale Freistellung nicht vorzunehmen".

Entwarnung für die kostengeplagten Kommunen gibt es lediglich in Fällen, in denen die sogenannte "Handwerkerregelung" greift: Befördert ein Kraftfahrer Material oder Ausrüstungen zur Ausübung des Berufes, soweit es sich bei dem Transport nicht um die Haupttätigkeit des Fahrers, handelt, muss er keine Weiterbildung nachweisen.

So ist insbesondere für die öffentliche Grünanlagenpflege unstreitig, dass hier nicht die Beförderung von Transportgut im Vordergrund steht und daher auch keine Weiterbildungsverpflichtung für die Fahrer besteht. Doch grundsätzlich gilt: Besser alle in Frage kommenden Fahrer schulen lassen. Die Alternative ist ein zusätzliches Budget, um später den Mehraufwand für Personalmangel in der Disposition und Bußgelder tragen zu können, denn der beträgt dann ganz schnell ein Vielfaches des eigentlichen Schulungsaufwands.



 

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