29.08.11 14:38 Alter: 13 Monat(e)

Wann die erste Weiterbildung nachzuweisen ist

Hinsichtlich der im Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz vorgeschriebenen Weiterbildungen, herrscht bei vielen Fahrern noch Unsicherheit. Nachfolgend gibt der EUKV eine Orientierungshilfe.

So gilt für Busfahrer, die ihren Führerschein bis zum 9. September 2008 erworben haben, dass sie ihre 35 Weiterbildungstunden bis zum 9. September 2013 absolviert haben müssen. Mehr Zeit haben Lkw-Fahrer, die vor dem 9. September 2009 in den Besitz ihrer Fahrerlaubnis kamen. Sie müssen bis zum 9. September 2014 ihre Weiterbildung abgeschlossen haben.

Übrigens gibt es in Deutschland bei diesen Fristen eine nationale Besonderheit: Je nach Gültigkeitsdauer des Führerscheins können die Fristen auf drei Jahre verkürzt oder auch auf bis zu sieben Jahre verlängert werden. In solchen Fällen können Busfahrer ihre Weiterbildung bis spätestens 9. September 2015 erledigen und Lkw-Fahrer haben bis 2016 Zeit, die Teilnahmenachweise vorzulegen.

Der Erwerb einer Grundqualifikation sowie der absolvierten Weiterbildung werden durch einen Eintrag im Führerschein dokumentiert. In Deutschland unter der Ziffer 95 in Verbindung mit einer Frist in der Spalte 12 des Führerscheins. Wer noch einen Papierführerschein besitzt, ist dadurch gezwungen, diesen durch einen neuen Kartenführerschein zu ersetzen.

Weitere Informationen zum Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz sind im Mitgliederbereich zu finden.


 

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