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29.08.11 14:38 Alter: 13 Monat(e)
Wann die erste Weiterbildung nachzuweisen istHinsichtlich der im Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz vorgeschriebenen Weiterbildungen, herrscht bei vielen Fahrern noch Unsicherheit. Nachfolgend gibt der EUKV eine Orientierungshilfe.So gilt für Busfahrer, die ihren Führerschein bis zum 9. September 2008 erworben haben, dass sie ihre 35 Weiterbildungstunden bis zum 9. September 2013 absolviert haben müssen. Mehr Zeit haben Lkw-Fahrer, die vor dem 9. September 2009 in den Besitz ihrer Fahrerlaubnis kamen. Sie müssen bis zum 9. September 2014 ihre Weiterbildung abgeschlossen haben. Weitere Informationen zum Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz sind im Mitgliederbereich zu finden. |
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