04.07.11 14:15 Alter: 13 Monat(e)
EU kennt ab 2013 keine Gnade mehr
Auch bei geringen Verkehrsverstößen im Ausland müssen sich Verkehrsteilnehmer künftig auf einen Bußgeldbescheid einstellen, der ihnen an ihre Heimatadresse zugeschickt wird. Nach Angaben von EU-Diplomaten haben sich EU-Kommission, Europaparlament und Ministerrat auf einen Kompromiss zum elektronischen Datenaustausch geeinigt.
Wenn ein Auto in eine Radarfalle gerät und die Polizei das Kennzeichen kennt, wollen die 27 EU-Staaten den Halter des Fahrzeugs künftig ausfindig machen und zur Verantwortung ziehen.
Zu schnelles Fahren, Alkohol am Steuer, das Überfahren einer roten Ampel sowie der nichtangelegte Sicherheitsgurt werden dann in der ganzen EU verfolgt. Demnächst sollen die Halterdaten auch bei Drogen am Steuer, Verstößen gegen die Helmpflicht, unbefugtem Benutzen eines Fahrstreifens (Busspur) oder Handy-Nutzung am Steuer EU-weit ermittelt werden können. Die Richtlinie könnte frühestens 2013 in Kraft treten.
Wer das Knöllchen in seinem Briefkasten findet und nicht zahlt, hat bei kleinen Summen laut Diplomaten nicht viel zu fürchten - außer zwei Staaten haben ein bilaterales Abkommen wie zum Beispiel Deutschland und Österreich. Bei einem höheren Betrag muss der Autobesitzer in jedem Fall zahlen: Bereits im vergangenen Jahr hatte Deutschland ein Gesetz beschlossen, dass Knöllchen aus dem EU-Ausland auch hierzulande eingetrieben werden, wenn es um mehr als 70 Euro geht.