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30.06.11 15:21 Alter: 13 Monat(e)
Verkehrsverstöße: EU-weite Vollstreckung kommtBrüssel. Auch bei geringen Verkehrsverstößen im Ausland müssen sich Autofahrer künftig auf ein Bußgeld einstellen - das ihnen an ihre Heimatadresse zugeschickt wird. Nach Angaben von EU-Diplomaten haben sich EU-Kommission, Europaparlament und Ministerrat auf einen Kompromiss zum elektronischen Datenaustausch geeinigt. Wenn ein Auto in eine Radarfalle gerät und die Polizei das Kennzeichen kennt, wollen die 27 EU-Staaten den Halter des Fahrzeugs künftig ausfindig machen und zur Verantwortung ziehen. Zu schnelles Fahren, Alkohol am Steuer, das Überfahren einer roten Ampel sowie der nichtangelegte Sicherheitsgurt werden dann in der ganzen EU verfolgt. Demnächst sollen die Halterdaten auch bei Drogen am Steuer, Verstößen gegen die Helmpflicht oder Handy-Nutzung am Steuer EU-weit ermittelt werden können. Die Richtlinie könnte frühestens 2013 in Kraft treten. Kleine Summen meist unbedenklich Wer das Knöllchen in seinem Briefkasten findet und nicht zahlt, hat bei kleinen Summen laut Diplomaten nicht viel zu fürchten - außer zwei Staaten haben ein bilaterales Abkommen wie zum Beispiel Deutschland und Österreich. Bei einem höheren Betrag muss der Autobesitzer in jedem Fall zahlen: Bereits im vergangenen Jahr hatte Deutschland ein Gesetz beschlossen, dass Knöllchen aus dem EU-Ausland auch hierzulande eingetrieben werden, wenn es um mehr als 70 Euro geht. „Viele Autofahrer vergessen im Ausland ihre gute Kinderstube - wir wollen ihr Bewusstsein schärfen", sagte eine EU-Diplomatin am Mittwoch in Brüssel. Bislang kann die Polizei Verkehrssünder mit ausländischem Kennzeichen oft nicht finden, weil die Suche aufwendig ist und lange dauert. Behörden nutzen Eucaris Künftig nutzen die Staaten die Datenbank Eucaris, wo Fahrzeug- und Führerscheinregister gespeichert sind. Dort kann ein Staat den Namen und die Adresse des Autobesitzers aus dem Kfz-Register des Heimatlandes erfragen. Das Europaparlament muss dem Kompromiss in der Woche des 7. Juli noch offiziell zustimmen. Dies gilt aber als Formalie. (dpa) |
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