28.04.11 13:31 Alter: 14 Monat(e)

1. Mai: Volle Freizügigkeit für Arbeitnehmer

Am 1. Mai öffnet sich der deutsche Arbeitsmarkt für Bürger aus acht osteuropäischen Ländern, die 2004 der EU beigetreten sind.

Bürger aus der Tschechischen Republik, Estland, Lettland, Litauen, Ungarn, Polen, Slowenien und der Slowakei können dann in Deutschland uneingeschränkt arbeiten. Deutschland ist neben Österreich der einzige EU-Staat, in dem dies bisher nicht möglich war. Von der neuen Mobilität kann Deutschland angesichts vieler unbesetzter Stellen besonders profitieren.

Die Europäische Kommission rechnet im kommenden Jahr für den deutschen Arbeitsmarkt mit etwa 100.000 vorwiegend jungen Bewerbern aus Mittel- und Osteuropa. EU-Beschäftigungskommissar László Andor sagte: "Die Beseitigung dieser letzten Hindernisse für Arbeitnehmer aus acht EU-Staaten stellt nicht nur eine große Chance für jeden Einzelnen, sondern auch für die EU als Ganzes dar. Mobilität ist ein wesentlicher Motor für Wirtschaftswachstum, und in Ländern wie Deutschland und Österreich wird sie dazu beitragen, Qualifikationslücken zu schließen und offene Stellen zu besetzen."

Im Beitrittsvertrag von 2004 wurde eine siebenjährige Übergangsfrist vereinbart, in der die Mitgliedstaaten die Freizügigkeit der Arbeitnehmer schrittweise einführen konnten. Während einige Staaten ihre Arbeitsmärkte sofort öffneten, nutzten Deutschland und Österreich die Übergangsfrist voll aus. Untersuchungen der EU-Kommission haben gezeigt, dass die Arbeitnehmerfreizügigkeit in anderen EU-Staaten weder zu einer erhöhten Arbeitslosigkeit noch zu einem gesunkenen Lohnniveau geführt hat. Offene Arbeitsmärkte haben im Gegenteil dazu beigetragen, das Wirtschaftswachstum anzukurbeln und der nicht angemeldeten Beschäftigung entgegenzuwirken.

Weitere Informationen zur Freizügigkeit der Arbeitnehmer im Kontext der EU-Erweiterung finden Sie hier und hier, die vollständige Pressemitteilung hier.


 

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