25.03.11 20:44 Alter: 14 Monat(e)

Gefahrgutkontrolle auf der BAB 1: In zwölf Fällen Weiterfahrt untersagt

Oldenburg. Am 24. März 2011 fand in der Zeit von 9 bis 15 Uhr eine Kontrolle von Gefahrguttransporten auf der BAB 1, Tank- und Rastanlage Wildeshausen, statt. Insgesamt wurden 24 Fahrzeuge, davon 21 Gefahrguttransporte, überprüft. Bei den kontrollierten Gefahrguttransporten wurden zum Teil gravierende Mängel festgestellt. Mit ca. 71 Prozent Beanstandungsquote ist das Ergebnis alarmierend.

Die durchgeführte Kontrolle ist Bestandteil eines dreiwöchigen Basisseminars für die Überwachung von Gefahrguttransporten, an dem insgesamt zwölf Teilnehmer aus den Polizeidirektionen Oldenburg und Osnabrück teilnahmen. Von den gerade aus- und fortgebildeten Beamten wurden Gefahrguttransporte unterschiedlichster Art genau unter die Lupe genommen. So zählten Tank-, Container- bis hin zu Versandstücktransporten zu den kontrollierten Fahrzeugen. Unterstützt wurden die Beamten durch erfahrene Gefahrgutkontrolleure der Polizei Bremen, Lüneburg, Nordhorn und Ahlhorn.

Das Kontrollergebnis begründet auch die künftige Notwendigkeit derartiger Kontrollen: Einem deutschen Klein-Lkw aus Borken, beladen u.a. mit 1000 l Schwefelsäure, der auf dem Weg von Schüttorf nach Stuhr war, wurde die Weiterfahrt untersagt. Das Fahrzeug war um 14 Prozent überladen. Außerdem war das Versandstück gefahrgutrechtlich nicht richtig gekennzeichnet, ein Feuerlöscher nicht wiederkehrend geprüft und die hintere Warntafel nicht aufgeklappt. Den Fahrer, den Verpacker und den Beförderer erwarten Bußgeldverfahren.

Richtig Pech hatte der Fahrer eines finnischen Sattelzuges, der gar kein Gefahrgut sondern 24 Tonnen Obst geladen, aber vergessen hatte, die hintere orangene Warntafel zuzuklappen. Bei der Kontrolle wurden nämlich erhebliche technische Mängel festgestellt: der Rahmen des Aufliegers war an mehreren Stellen gebrochen und eine Achsaufhängung gerissen. Zudem war an der Zugmaschine eine Bremsscheibe an der Lenkachse gebrochen. Bei diesen verkehrsgefährdenden Mängeln musste die Weiterfahrt unterbunden werden. Es bestehen erhebliche Zweifel, ob der Auflieger überhaupt noch einmal instand gesetzt werden kann. Die Bremse der Sattelzugmaschine musste an Ort und Stelle repariert werden. Es wurde ein Vermögensabschöpfungsverfahren eingeleitet und vom Fahrzeughalter werden 1500 Euro eingefordert.

Bei näherer Untersuchung des ADR-Scheins ("Gefahrgutführerschein") eines 32-jährigen Fahrers aus Bosnien-Herzegowina ergaben sich Anhaltspunkte dafür, dass das Dokument gefälscht ist. Der ADR-Schein wurde sichergestellt und ein Strafverfahren wegen Verdachts der Urkundenfälschung eingeleitet. Vom Fahrer wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 500 Euro einbehalten. Die Ladung bestand aus umweltgefährdenden Stoffen der Klasse 9 ADR.


 

TIPP: Klicken auf ein vorhandenes Bild vergrößert die Bildansicht!