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18.02.11 08:34 Alter: 14 Monat(e)
Großkontrolle des gewerblichen Güter- und Personenverkehrs: Beanstandungsquote über 63 %
Oldenburg. Im Rahmen einer länder- und staatenübergreifenden Kontrolle des gewerblichen Güter- und Personenverkehrs, die am Donnerstag, den 17. Februar 2011, in der Zeit von 8.30 Uhr bis 15 Uhr stattfand, kontrollierten ca. 110 Beamtinnen und Beamte der Regionalen Kontrollgruppe der Polizeidirektion (PD) Oldenburg insgesamt 243 Fahrzeuge, die aus dem fließenden Verkehr selektiert wurden. Hier von gaben 154 Fahrzeuge Grund zur Beanstandung.
Den Schwerpunkt der festgestellten Verstöße bildeten die Nichteinhaltung der Lenk- und Ruhezeiten, mangelhafte Ladungssicherung/Überladung sowie zum Teil erhebliche technische Mängel an den Fahrzeugen. Insgesamt durften 38 Fahrer die Fahrt nicht fortsetzen.
Die Kontrolle fand an der BAB 1, Tank- und Rastanlage Wildeshausen, statt. Zeitgleich wurden mobile Kontrollen im Bereich der BAB 27 sowie den angrenzenden Bundesstraßen durchgeführt. Auch der Polizeivizepräsident der Polizeidirektion Oldenburg, Dieter Buskohl, verschaffte sich vor Ort einen Überblick über den Kontrollverlauf: "Die hohe Beanstandungsquote macht die Notwendigkeit der Fortführung derartiger Kontrollen mehr als deutlich. Schließlich führen Unfälle, an denen Lkw beteiligt sind, häufig zu schwerwiegenden Personen- und hohen Sachschäden." Neben speziell ausgebildeten Beamten der PD Oldenburg waren auch Beamte des Zolls, des Gewerbeaufsichtsamtes und Mitarbeiter des Bundesamtes für den Güterverkehr eingesetzt.
Als negativ herausragende Ereignisse nannte die Polizei beispielsweise einen Sattelzug aus Litauen, beladen mit 20 Tonnen umweltgefährdenden Stoffen (Gefahrgut), der erhebliche Mängel an den Bremsanlagen aufwies. Die Bremsen der Zugmaschine waren rechtsseitig sogar gänzlich ohne Bremswirkung. Die Weiterfahrt wurde untersagt.
Ein Lkw-Fahrer aus Litauen wies eine gefälschte Berechtigung zur Beförderung von gefährlichen Gütern vor. Zudem wurden Verstöße gegen die Gefahrgutvorschriften festegestellt. Es wurd ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Urkundenfälschung und wegen der Gefahrgutverstöße eingeleitet.
Ein niederländischer Sattelzug, beladen mit Zwiebeln, wurde verwogen. Es wurde eine Überladung von 5,1 Tonnen festgestellt. Da die Tat vorsätzlich erfolgte - bereits rechnerisch ergaben Ladung und Leerfahrzeug 43,5 Tonnen - wurde nicht nur die Weiterfahrt untersagt, sondern auch das Abladen angeordnet und eine Sicherheitsleistung von 250 Euro einbehalten. Gegen das Unternehmen wird ein Gewinnabschöpfungsverfahren eingeleitet, bei dem ca. 1400 Euro fällig werden.
Ein deutscher Lkw mit Anhänger transportierte zwei Radlader, die beide mangelhaft gegen Herabfallen gesichert waren. Dazu wurden bei der 30-jährigen Fahrerin Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten durch Unterschreiten der Tagesruhezeit um 2,5 Stunden und eine nicht ausrei-chende Fahrtunterbrechung nach 4,5 Stunden festgestellt. Folge war die Untersagung der Weiterfahrt.
Ein 40-jähriger Ukrainer war mit einem deutschen Klein-Lkw auf dem Weg in die Ukraine. Da er sich zum wiederholten Male unerlaubt in Deutschland aufhielt, wurde er vorläufig festgenommen und dem Ausländeramt übergeben.
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