09.06.06 20:01 Alter: 18 Monat(e)

Tiefensee: Deutschland sichert Existenz der Verkehrsverbünde

EU-Verkehrsministerrat einigt sich über ÖPNV-Verordnung 1191 in Luxemburg 09. Juni 2006, Nr.: 198/2006

Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee hat heute beim Treffen der EU-Verkehrsminister in Luxemburg umfangreiche Verbesserungen für Deutschland bei der EU-ÖPNV-Regelung durchgesetzt. Die Verordnung 1191 sah zunächst beispielsweise Regelungen vor, die die deutschen Verkehrsverbünde zerschlagen hätten. Damit ist die für Deutschland dringend notwenige Rechtssicherheit geschaffen.

Dazu erklärt Bundesverkehrsminister Tiefensee:

"Eine solche Zerschlagung der bewährten Verkehrsverbünde wäre für Deutschland nicht akzeptabel gewesen. Deshalb haben wir uns in harten und langwierigen Verhandlungen durchgesetzt. Auch in Zukunft kann jeder von Dortmund nach Düsseldorf mit einer Fahrkarte fahren, egal ob er mit Bus, Straßenbahn oder S-Bahn fährt. Dieses Prinzip war für mich nicht verhandelbar.

Wir haben auch erreicht, dass kleine Omnibusunternehmen mit weniger als 20 Bussen nicht mit unnötiger und langwieriger Ausschreibungsbürokratie überzogen werden. Die EU wollte zunächst, dass auch ein Busunternehmer mit drei Fahrzeugen, der eigenwirtschaftlich eine Strecke anbietet, erfolgreich eine europaweite Ausschreibung bestehen muss. Das haben wir erfolgreich abgewendet.

Wir wollen Wettbewerb, und wir haben bereits einen funktionierenden Wettbewerb im deutschen ÖPNV. Was wir aber nicht wollen, sind unfaire Konkurrenzbedingungen zwischen einem kleinen Busunternehmer und einem europäischen Mobilitätsgroßkonzern. Das hätte nicht unseren Vorstellungen eines fairen Wettbewerbs entsprochen, der in Deutschland die Existenz von mehr als 1000 gut aufgestellten mittelständischen Unternehmen gefährdet hätte. Es ist gut, dass dies vom Tisch ist. In einem weiteren Punkt verstärken wir den fairen Wettbewerb in Deutschland. Wir lassen nicht zu, dass kommunale Verkehrsunternehmen aus einem abgeschotteten Heimatmarkt heraus, sich am Wettbewerb auf anderen offenen Märkten beteiligen.

Elementar waren für Deutschland auch angemessene Übergangregelungen. Wir haben erreicht, dass die neuen Vergabebestimmungen ihre Wirkung frühestens 2022 erlangen werden. Das ist ausreichend, damit sich alle auf die neue Situation einstellen können. Im Ergebnis haben wir nicht nur den ausgezeichneten ÖPNV in Deutschland mit seiner hervorragenden Qualität und seinen gut vernetzten Verkehrsverbünde gesichert, sondern zusätzlich die dringend notwendige Rechtssicherheit geschaffen, die für die Unternehmen in Deutschland so wichtig ist."


 

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