29.01.18 20:44 Alter: 6 Monat(e)

EuGH bestätigt „Kabinen-Verbot“ für wöchentliche Ruhezeit von Kraftfahrern

Kraftfahrer dürfen die wöchentliche Ruhezeit nicht im Lkw verbringen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat dieses Verbot nun bestätigt.

Damit geht ein jahrelanger Rechtsstreit in letzter Instanz zu Ende. Ein belgisches Transportunternehmen hatte gegen den Königlichen Erlass seines Landes geklagt, der eine Geldbuße von 1.800 Euro vorsieht, wenn ein Fahrer seine wöchentliche Ruhezeit (oder einen Teil davon) im Lkw verbringt. Die Luxemburger Richter haben jetzt bestätigt, dass die entsprechende EU-Verordnung so ausgelegt werden muss, wie sie der Gesetzgeber auch gemeint hatten: Nämlich, dass Kraftfahrer alle sechs Fahrtage oder mindestens alle zwei Wochen eine 45-stündige Ruhezeit einlegen müssen – und zwar nicht in ihrer Kabine.

"Uns ging es schließlich darum, die Arbeitsbedingungen der Fahrer zu verbessern", so MdEP Dieter-L Koch. Viele Länder, darunter auch Deutschland,
haben die EU-Verordnung schon seit längerem in diesem Sinne ausgelegt. Seit Juni 2017 ist in Deutschland ein Bußgeld von bis zu 1500 Euro fällig (sowohl für den Fahrer als auch für den Halter), wenn ein Trucker beim Verstoß gegen die Verordnung erwischt wird.

Die täglichen Ruhezeiten von mindestens neun Stunden dürfen die Fahrer übrigens weiterhin im Fahrzeug verbringen, sofern eine geeignete Schlafmöglichkeit vorhanden ist. "Gemeinsam mit meinen Kollegen im Verkehrsausschuss arbeite ich an weiteren Verbesserungen der Arbeits- und Sozialbedingungen für Lkw-Fahrer", so Koch. Das geplante „Mobilitätspaket“ der EU-Kommission – ein Gesetzespaket, das etliche Neuerungen für den Straßengüterverkehr bringen wird – sieht zum Beispiel vor, dass die Fahrer das Recht haben, spätestens nach drei Wochen ihre Wochenruhezeit am Heimatort verbringen zu können.


 

TIPP: Klicken auf ein vorhandenes Bild vergrößert die Bildansicht!