24.08.15 13:24 Alter: 9 Monat(e)

Neue Förderrichtlinie für Verkehrsunternehmen

Nunmehr können Unternehmen, die mautpflichtige Lkw einsetzen, beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) wieder Fördermittel beantragen. Das Förderprogramm zur Weiterbildung läuft gemäß Windhundeverfahren: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.

Neu ist allerdings, dass verpflichtende Weiterbildungen wie die Module im Rahmen des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes nicht mehr förderfähig sind. Im Förderkatalog aufgenommen sind zum Beispiel Erste-Hilfe-Kurse, Kurse zu Lebensmitte-, Möbel- oder Schwergutbeförderung oder Deutschkurse für ausländische Fahrer.

Firmen können ihre Anträge elektronisch, per Post oder Fax einreichen. Fristende ist der 30. November 2015. Der maximale Förderhöchstbetrag liegt für kleine und mittlere Unternehmen neuerdings bei 900 Euro, bei großen Firmen bei 750 Euro.


 

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