26.05.15 14:16 Alter: 9 Monat(e)

Mindestlohngesetz im Verkehrssektor womöglich nicht mit EU-Recht vereinbar

Die EU-Kommission hat Bedenken, dass beim deutschen Mindestlohngesetz im Verkehrssektor dringend Nachbesserungen nötig sind, um nicht mit europäischem Recht in Konflikt zu geraten. Aus diesem Grund hat sie vergangene Woche ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland angestrengt.

Die EU-Kommission ist der Meinung, dass sich die Anwendung der deutschen
Mindestlohn-Vorschriften auf den Transitverkehr nicht rechtfertigen lassen, weil dadurch unangemessene Verwaltungshürden geschaffen werden, die ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarktes behindern.

Die Bundesrepublik hat jetzt zwei Monate Zeit, um auf die von der Kommission vorgebrachten Argumente zu antworten. Das Aufforderungsschreiben der Brüsseler Behörde ist laut MdEP Dieter-L. Koch quasi ein Warnschuss: Wenn die deutsche Regierung keine Nach Nachbesserungen am Mindestlohngesetz vornimmt, wird der Fall vermutlich vor dem Europäischen Gerichtshof landen.

Das umstrittene Gesetz ist seit Januar dieses Jahres in Kraft. Die Bestimmung, dass der Mindestlohn von 8,50 Euro auch für Lkw-Fahrer gilt, die Deutschland auf der Route zu ihrem Zielort lediglich durchqueren, "ist eine echte Zumutung" (Koch). Dieser Teil des Regelwerks wurde zwar nach heftigen Protesten von allen Seiten erst mal auf Eis gelegt. "Aber ein Einsehen seitens unserer Arbeitsministerin Andrea Nahles kann ich noch nicht erkennen. Dabei liegt es völlig auf der Hand, dass das Gesetz eine unverhältnismäßige Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit und des freien Warenverkehrs bewirkt."


 

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