07.04.06 17:26 Alter: 18 Monat(e)

Entschädigung bei Autounfällen im Ausland

Brüssel/Berlin, 06.04.2006 um 15:13

Die EU-Kommission möchte wissen, ob nach geltendem Recht Verkehrsteilnehmer, die im EU-Ausland einen Verkehrsunfall hatten, schnell und unbürokratisch ihren Schaden regulieren können. Die Konsultation dient den Vorarbeiten für die fünfte Kfz-Haftpflichtrichtlinie.

 

Dabei geht es zum einen um die Pflicht für Kfz-Haftpflichtversicherungen so genannte Schadensregulierungsbeauftragte in allen EU-Staaten zu benennen. Wer einen Unfall im Ausland erleidet, kann so den Schaden mit einem Ansprechpartner in seinem Heimatland regeln. Dieses Verfahren wurde mit der Vierten Kfz-Haftpflichtrichtlinie (2000/26/EG) eingeführt. Die Kommission prüft derzeit, wir wirksam dieses Verfahren ist.

 

Außerdem hat das Europäische Parlament eine Reihe von Fragen zur Deckung von Anwalts- und Gerichtskosten aufgeworfen. Dabei ging es insbesondere um die Freiwilligkeit einer derartigen Versicherung und wie es sich auf die Höhe der Versicherungsprämien auswirken würde, wenn die Deckung der Anwalts- und Gerichtskosten des Geschädigten in die obligatorische Kfz-Haftpflichtversicherung des Schuldners einbezogen würde. Die Kommission hat eine Prüfung dieser Fragen zugesagt und sie auch in die Konsultation einbezogen.

 

Die Konsultation richtet sich an die EU-Bürger und alle anderen Interessierten, wie Anwälte und Versicherer. Sie läuft bis zum 5. Juni 2006. Beteiligen können Sie sich hier...

 

Informationen zur Kfz- Haftpflichtrichtlinie erhalten Sie hier...


 

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